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Steroide und Anabolika aus dem Darknet Strafbarkeit & Hintergrund

Dabei stellt sich die Frage, was als so genannte „nicht geringe Menge“ gilt und was für Konsequenzen sich ergeben. Laut Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) sowie der Anlage 1 des Anti-Doping-Gesetzes, in der verschiedene Stoffe aufgelistet sind, liegt die nicht geringe Menge für SARMs bei 90 mg. Anabole Steroide gelten schon seit langem als illegal, sofern sie nicht aus medizinischen Gründen vom Arzt verschrieben wurden.

  • Das Blut wird zähflüssiger, wodurch Nebenwirkungen wie Thrombosen, Herzinfarkt und Schlaganfälle eintreten können.
  • Dabei stellt sich die Frage, was als so genannte „nicht geringe Menge“ gilt und was für Konsequenzen sich ergeben.
  • Inverkehrbringen umfasst dabei bereits das Vorrätig- und das Feilhalten sowie das Feilbieten.

Die Szene, insbesondere die der Bodybuilder, hat sich auf die Vertriebswege eingestellt – zunehmend weg aus Hinterhöfen und Fitnessstudios, rein ins Internet ohne unangenehmen physischen Kontakt zum Milieu. „Das Problem des Drogen- und Medikamentenhandels über das Internet hat in den letzten Jahren exponentiell zugenommen. Wir https://steroheim.net/index.php/kaufen-bestellen-online-steroide-original-produkte-aus-100-legit-und-echte-lieferanten-allgemeine-information/kaufen-bestellen-anabolic-steroids-100-original-products-steroide-information/93-steromasse-nuewe/311-injektionstechniken kriegen es kaum noch in den Griff“, warnt Hans Geyer, Geschäftsführer des Zentrums für Präventive Dopingforschung an der Deutschen Sporthochschule Köln. Wie andere Versandhändler und die meisten Kunden auch bedient er sich Wegwerfadressen. Das sind E-Mailadressen, die innerhalb einer Minute absolut anonym erstellbar sind.

«Was ist denn das hier für eine Geschichte?»

Dabei müssen Entdeckung der illegalen Hilfsmittel und Sportwettkampf nicht einmal unmittelbar aufeinander folgen. Solange dennoch eine Leistungssteigerung im Wettkampf nachgewiesen werden kann, ist auch ein Doping in Ruhephasen nicht erlaubt. Das „Selbstdoping“ ist schließlich auch dann verboten, wenn dieses im Ausland geschieht und daraufhin ein nationaler Sportwettkampf folgt. Natürlich ist eine Strafbarkeit in den Fällen ausgeschlossen, in denen das „Selbstdoping“ aus medizinisch notwendigen Gründen erfolgt. Denn bei den Dopingsubstanzen handelt es sich meist zugleich auch um Arzneimittel.

Welche gesundheitlichen Nebenwirkungen besitzen Anabolika?

Für die Beantwortung Ihrer Fragen im Zusammenhang mit der Strafbarkeit des Besitzes von Anabolika steht Ihnen Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner aus Hamburg bundesweit zur Verfügung. Besitz und Konsum von Anabolika sind im Grundsatz nicht strafrechtlich zu verfolgen. Darunter ist nicht gemeint, dass das Erwerben (ggf. im Ausland) und Besitzen von Anabolika strafbar ist. Vielmehr ist im Wesentlichen nur der Akt des Angebots oder der Weitergabe an andere Personen – etwa im Wege des Verkaufs – strafbar. Insofern drängt sich beim Besitz und Handel von Anabolika, Steroide und Dopingmitteln lediglich eine Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz auf.

Eine Kur mit dem Mittel enthält wichtige Kräuter und Extrakte, wie grünen Tee, Granatapfel und Knoblauchextrakt, die in anderen Produkten nicht häufig vorkommen. TestoPrime verwendet KSM 66 Ashwagandha, die weltweit stärkste und reinste Form von Ashwagandha. Die meisten anderen Marken sind in Bezug auf die Dosierungen, die sie für die wichtigsten Inhaltsstoffe für die natürliche Testosteronproduktion verwenden, viel sparsamer. TestoPrime ist jedoch mit seinen extrem hohen Konzentrationen Ashwagandha und Ginseng führend auf dem Gebiet.